
DIE SATZUNG
DES BERLINER SPORT- CLUB
E.V.
Stand 05.09.2011
|
Eine Satzung ist für einen Verein wie
das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Soll heißen: Sie ist der
Leitfaden für Alles, was den Club intern und extern ausmacht und angeht.
Sowohl sportlich wie verwaltungstechnisch und auch rechtlich. Freilich muss dieses Werk mit 22
Paragrafen niemand auswendig kennen. Aber zu wissen, dass es dergleichen gibt
und dass es eine große Bedeutung hat, kann gelegentlich bei bestimmten Fragen
helfen. Die aktuelle Fassung der Satzung vom
30.09.2010 findest Du hier
auf der Webseite des BSC. |
Inhalt §1 Name, Clubfarben und Emblem, Sitz und Geschäftsjahr §2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit §3 Erwerb der Mitgliedschaft §4 Beendigung der Mitgliedschaft §5 Mitgliedsbeiträge, Rechte und Pflichten der Mitglieder §6 Organe des Vereins §7 Präsidium §8 Zuständigkeit des Präsidiums §9 Amtsdauer des Präsidiums §10 Beschlussfassung des Präsidiums §11 Der Beirat §12 Delegiertenversammlung §13 Einberufung der Delegiertenversammlung §14 Die Beschlussfähigkeit der Delegiertenversammlung §15 Anträge zur Delegiertenversammlung §16 Außerordentliche Delegiertenversammlung §17 Ausschüsse §18 Kassenprüfer §19 Ehrungen §20 Sportabteilungen und Sportbetrieb §21 Auflösung des Vereins §22 Erfüllungsort |